Nichtveranlagungsbescheinigung Falls ein Steuerpflichtiger zukünftig nur geringe oder gar keine Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit hat, kann er beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Dies kann zum Beispiel für Rentner und Studenten sinnvoll sein. Der Vorteil einer solchen Bescheinigung liegt darin, dass damit der Abzug durch die Abgeltungssteuer von den Zinsen und Dividenden oberhalb des Sparerfreibetrages verhindert werden kann. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird maximal für drei Jahre unter Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.
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