Notarkosten

Notarkosten entstehen durch Beurkundung und können steuerlich abgeschrieben werden, wenn die Aufwendungen mit dem Erzielen von Einkünften zu tun haben. So gehören zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie die Notarkosten zu den Anschaffungsnebenkosten und können daher steuerlich berücksichtigt werden. Die Kostenordnung für Notare (KostO) bestimmt die Höhe der Notarkosten. Nicht der Zeitaufwand sondern der Wert der zu beurkundenden Sache ist entscheidend.  
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