Notwendiges Betriebsvermögen

Das notwendige Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für den Betrieb des Unternehmens genutzt werden. Es können auch Wirtschaftsgüter sein, deren eigenbetrieblicher Nutzungsanteil mindestens 50 Prozent beträgt. Daneben existieren aus steuerlicher Sicht noch das gewillkürte Betriebsvermögen und das Privatvermögen.
» Fenster schließen