Nutzungsdauer

Bei Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer neben der Höhe der Anschaffungskosten für die Höhe der jährlichen Abschreibung entscheidend. Die Finanzverwaltung hat Abschreibungstabellen für viele Wirtschaftsgüter mit der jeweils betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erstellt. Zum Beispiel liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Druckern und Computern bei 3 Jahren, bei Büromöbel bei 13 Jahren.
Diese Angaben sind Vorgaben, müssen aber nicht bindend sein, wenn ein Beweis für eine kürzere Nutzungsdauer erbracht werden kann.
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