Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion stellt die Mittelbehörde der Finanzverwaltung des Landes für ihren Bezirk dar. Sowohl das Bundesfinanzministerium als auch das Landesfinanzministerium ist ihr übergeordnet. Somit ist die Oberfinanzdirektion für die Finanzverwaltung für den Bund und für die Länder zuständig. Ihre Hauptaufgabe ist die Beaufsichtigung der ihr untergeordneten Behörden wie Finanzämter, Hauptzollämter und Zollfandungsamt.
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