Offene HandelsgesellschaftDie Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die in das Handelsregister eingetragen werden muss, und ist für Betriebe eines Handelsgewerbes wie produzierendes Gewerbe, Dienstleister und Kaufleute gedacht. Bei der Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich. Die einzelnen Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt gegenüber ihren Gläubigern. Am Jahresende müssen die einzelnen Gesellschafter und nicht die Gesellschaft Einkommensteuer zahlen.
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