Organschaft Unter dem steuerrechtlichen Begriff Organschaft wird die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Eingliederung eines Unternehmens unter ein größeres verstanden. Das untergeordnete Unternehmen ist zwar rechtlich selbständig, aber wirtschaftlich unselbständig. Das übergeordnete Unternehmen wird als Organträger bezeichnet. Die Organschaft kann in Bereichen des Körperschaft-, Gewerbe- und des Umsatzsteuerrechts erfolgen.
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