Parteispenden Parteispenden gestatten eine steuerliche Ermäßigung für natürliche Personen. Ledige können bis zu einem Beitrag von 825 € davon 50 Prozent von der Einkommensteuer abziehen. Bei Verheirateten liegt die Schwelle bei 1.650 €. Es können jedoch nur Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien gemäß des § 2 Parteiengesetzes berücksichtigt werden. Parteispenden von juristischen Personen können nicht steuerlich abgezogen werden.
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