Partnerschaftsgesellschaft

1995 hat der Gesetzgeber die Partnerschaftsgesellschaft, auch Partnergesellschaft (PartG) genannt, besonders für die freien Berufe wie Rechtsanwälte und Ärzte eingeführt. Diese Gesellschaftsart bietet einige Vorteile gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). So kann zum Beispiel die Haftung der einzelnen Partner auf ihren Teil beschränkt werden. Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft erfolgt durch einen Vertrag und den Eintrag in das Partnerschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht. Die Partner einer Partnerschaftsgesellschaft erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und werden daher steuerlich wie Freiberufler eingestuft (§ 18 EStG).
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