Pauschalierung der Einkommensteuer

Wenn ein steuerpflichtiger Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Sachzuwendungen als Geschenke gibt, kann er die Einkommensteuer dafür pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent übernehmen und an das Finanzamt abführen. Die Empfänger dieser Geschenke müssen dann nicht mehr die Zuwendungen bei ihrem Finanzamt angeben, da eine Versteuerung bereits stattfand. Diese Pauschalierung kann jedoch nicht bei Geldgeschenken durchgeführt werden und auch nicht, wenn die Kosten einer Zuwendung oder die Summe der Kosten aller Zuwendungen pro Empfänger in einem Geschäftsjahr mehr als 10.000 € betragen.
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