Pauschbetrag Pauschbeträge sind fest definierte Beträge, die das Finanzamt immer vom steuerpflichtigen Einkommen abzieht, ohne dass Nachweise für die Ausgaben erbracht werden müssen. Falls der Pauschbetrag zu niedrig ist, können die wirklichen Kosten abgezogen werden, wenn Nachweise dazu existieren. Pauschbeträge existieren zum Beispiel bei Werbungskosten, Sonderausgaben und bei außergewöhnlichen Belastungen. Durch Anwendung von Pauschbeträgen wird das Besteuerungsverfahren vereinfacht.
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