Pflegepauschbetrag

Wenn der Steuerpflichtige eine Person pflegt, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er aufgrund außergewöhnlichen Belastungen einen Pflegepauschbetrag von 924 € im Kalenderjahr geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige für diese Tätigkeit keine Einnahmen erhalten darf.
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