PrämienJe nach Art der Prämie kann sie steuerpflichtig oder steuerfrei sein. Eine Sachprämie, die der Steuerpflichtige bekommt, wird als steuerfreie Einnahme eingestuft, wenn die Summe der Prämien pro Kalenderjahr nicht mehr als 1.224 € betragen. Prämie für Verbesserungsvorschläge ist eine zusätzliche Vergütung für Verbesserungsvorschläge des Arbeitnehmers. Sie ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Stilllegungsprämien werden für die Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen auf Grund öffentlicher Förderprogramme gewährt. Sie sind bereits durch den Grundbetrag abgegolten, der sich durch den Hektarwert der selbst bewirtschafteten Fläche bestimmt. Bergmannsprämien sind steuerfrei.
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