PrivateinlagenWenn ein Unternehmer Wirtschaftsgüter, Kapital oder Bargeld aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt, spricht man von einer Privateinlage. Durch eine Privateinlage kann Einkommensteuer und Gewerbesteuer für das Unternehmen entstehen. Falls die Privateinlage ein Wirtschaftsgut ist, das erst in den letzten drei Jahren angeschafft wurde, kann die Einlage in der Buchführung höchstens mit den Anschaffungskosten oder den Herstellungskosten bewertet werden.
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