Privatschriftliches Testament
Ein
Testament kann man privatschriftlich errichten, d.h. ein
Testament muss nur handgeschrieben und unterschrieben sein. Wir empfehlen über ein
Testament auch „Testament“ zu schreiben und das
Testament mit einem Datum zu versehen.
Ehegatten – und nur Ehegatten – können ein gemeinsames Testament errichten, bei dem es ausreicht, dass das Testament von einem der Ehegatten handschriftlich geschrieben wird, der andere Ehegatte muss allerdings mit unterschreiben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Testament beim Notar zu errichten. Dort wird das Testament beurkundet. Man spart sich beim Notar Schreibarbeit, muss dafür allerdings den Notar bezahlen.