Privatvermögen Vermögen, das nicht dem Unternehmen sondern nur privaten Zwecken dient, wird als Privatvermögen eingestuft. Dies können Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Barvermögen sein. Wertsteigerungen von Privatvermögen unterliegen nur zu einem bestimmten Teil einer Besteuerung. Dies ist ein Vorteil gegenüber den Wertsteigerungen von Betriebsvermögen. Jedoch ist dafür auch nur eine Teilabschreibung bei Wertverlusten von Privatvermögen möglich.
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