Quellensteuer

Der Begriff Quellensteuer fasst die Steuern zusammen, die direkt bei der Entstehung von Einkünften, das heißt an der Quelle, erhoben werden. Die Lohnsteuer ist ein typisches Beispiel einer Quellensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das entsprechende Finanzamt weitergereicht.
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