Rücklagen In der Steuerbilanz können bei der Gewinnverwendung Rücklagen gebildet werden, wodurch Kapital für zukünftige Verwendungszwecke reserviert wird. In der Bilanz stehen diese Rücklagen auf der Passivseite und gehören zum Eigenkapital. Offene Rücklagen müssen in der Bilanz angegeben werden. Bei stillen Rücklagen handelt es sich um die Differenz zwischen dem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes. In den meisten Fällen wird durch Bildung von Reserven keine Steuer gespart, sondern nur gestundet.
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