RückstellungenRückstellungen sind Verbindlichkeiten, die als Posten in der Bilanz eingetragen werden und bei denen man noch nicht weiß, wann und in welcher Höhe sie im Unternehmen entstehen. Sie verkleinern den Gewinn, wodurch die Steuerbelastung geringer wird. Rücklagen können zum Beispiel für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden.
Für Geschäftsjahre, die 2009 oder 2010 anfangen, sind bei der Bewertung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Zudem dürfen künftige Preis- und Kostensteigerungen keine Berücksichtigung finden. (§ 6 Abs. 1 Nr. 3f EStG)
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