Rürup-Rente Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbständige gedacht, damit diese im Alter wie Arbeitnehmer dank der gesetzlichen Rente eine Grundabsicherung besitzen.Die Verträge von Rürup-Produkten können nicht vererbt, übertragen, beleiht oder veräußert werden. Die Auszahlung kann nur eine monatliche lebenslange Leibrente und kein einmaliger Betrag sein. Die eingezahlten Beiträge, die pro Jahr bis zu 20.000 € hoch sein dürfen, können bei der Einkommensteuererklärung teilweise als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden. Der Prozentsatz des erlaubten Abzugs steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 Prozent, nachdem es im Jahr 2005 mit 60 Prozent begonnen hatte.
Ab dem 1.1.2010 gibt es ein Zertifizierungsverfahren für Altersvorsorgeaufwendungen bei diesen Basisrentenverträgen. Dabei wird geprüft, ob Vorsorgeprodukte die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erfüllen und somit für die Rürup-Rente anerkannt werden. Der Vorteil für die Personen, die sich für eine Rürup-Rente entscheiden, liegt darin, dass sie dem Finanzamt keinen Einzelnachweis mehr senden müssen (§§ 10 Abs. 2 EStG, 5 Abs. 1 Nr. 18, 34 FVG, Art. 22a AltZertG).
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