Rechnungslegung
Eine Rechnungslegung kann der Erbe vom Testamentsvollstrecker bei einer länger dauernden Verwaltung des Nachlasses jährlich verlangen, § 2218 Abs. 2 BGB. Auch ein Nachlasspfleger ist verpflichtet über die Nachlassverwaltung Rechnung zu legen, § 1840 Abs. 2 BGB analog.