Rechtsbehelf

Entscheidungen des Finanzamts wie der Steuerbescheid enthalten immer eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige einen Einspruch gegen die Entscheidung machen kann. Durch diesen außergerichtlichen Rechtsbehelf wird verhindert, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Der Einspruch muss schriftlich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingereicht werden, die normalerweise einen Monat beträgt. Durch diesen außergerichtlichen Einspruch entstehen keine Kosten durch das Finanzamt.
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