ReisekostenerstattungFür einen Arbeitnehmer handelt es sich bei Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber um steuerfreie Einnahmen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung aber keinen Werbungskostenabzug mehr geltend machen. Bei Erstattung der Reisekosten für einen Unternehmer handelt es sich um Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerpflichtig sind.
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