Rennwettsteuer

Einsätze auf Wetten von Pferderennen sind steuerpflichtig und unterliegen der Rennwettsteuer. Die Erhebung dieser Steuer unterliegt den Ländern. Steuerpflichtig ist der Veranstalter, der die Veranstaltung beim Finanzamt angemeldet haben muss. Die Rennwettsteuer beträgt im Ergebnis 16 2⁄3 Prozent der Besteuerungsgrundlage. Wenn es sich um ausländische Lose handelt, beträgt die Steuer 0,25 € für je einen Euro vom Wettpreis.
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