Rente

Regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die entweder auf Lebzeit (Leibrente) oder beschränkt auf eine bestimmte Laufzeit (Zeitrente) einer Person gezahlt werden, werden als Renten bezeichnet. Gemäß dem Alterseinkünftegesetz werden die Renten bis 2040 schrittweise von 50% auf 100% besteuert. Die Steuer berücksichtigt dabei nicht die Kranken- oder Pflegeversicherung. Falls die Rente unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt, wird sie nicht besteuert. Dies ist der Fall, wenn Personen seit dem Jahr 2006 oder bereits früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, die maximal 18.900 € im Jahr, das heißt 1.575 € im Monat, beträgt, und sie über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte verfügen. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren schrittweise erniedrigt werden. Für 2007 liegt die Grenze für den steuerunbelasteten Rentenbezug bei 17.600 €, für das Jahr 2008 bei 16.800 €. Dies entspricht einer jährlichen Steigerung um zwei Prozentpunkte.
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