Reparaturkosten

Wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens repariert werden müssen, handelt es bei den Reparaturkosten um steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Falls das Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen stammt und seine Nutzung in der Erzielung von Einkünften wie Vermietung liegt, sind es steuerlich abzugsfähige Werbungskosten.
Wird ein gemischt genutzter Gegenstand repariert, der sowohl privat als auch betrieblich genutzt wird, sind die Reparaturkosten entsprechend aufzuteilen.
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