Riester-RenteMit der Riester-Rente wurde eine zusätzliche Form der privaten Altervorsorge geschaffen. Sie wurde nach dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Walter Riester benannt. Die Riester-Rente setzt sich aus einem monatlichen Eigenbeitrag und einer staatlichen Zulage zusammen und stellt in vielen Fällen eine Art Lebensversicherung dar. In der Einkommensteuererklärung kann für diese Rente gemäß § 10a, Abs.1 EStG bis zu 2.100 € als Sonderausgaben abgezogen werden. Falls der durch den Sonderausgabenabzug erlangte steuerliche Vorteil höher als die erhaltene staatliche Zulage ist, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet. Das durch die Ansparung entstandene Kapital wird meistens ab dem 65.Lebensjahr als monatliche Rente ausgezahlt.
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