SachbezugAlle Waren, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht als Geld auszahlt, werden steuerlich als Sachbezüge definiert und gehören zu den Einnahmen. Typisches Beispiel hierfür ist der Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf und somit einen geldwerten Vorteil darstellt. Für die Besteuerung wird der übliche Endpreis des Sachbezugs verwendet. Sachbezüge sind pro Jahr bis zu einem Betrag von 1.080 € steuerfrei.
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