Sachbezugswerte Die Werte der Sachbezüge werden durch die obersten Finanzbehörde bestimmt und in der Sachbezugsverordnung festgehalten. Zum 1.1.2010 wurden die amtlichen Sachbezugswerte mit den tatsächlichen Verbraucherpreisen neu abgestimmt. Es gelten für Sachbezüge des Arbeitnehmers pro Monat die nachfolgenden Sachbezugswerte: Für die komplette Verpflegung 215 €, nur für Unterkunft 204 €, für den Gesamtsachbezugswert (d.h. für Unterkunft und Verpflegung) 419 €, für Frühstück 47 € (pro Frühstück 1,57 €), für Mittag- und Abendessen jeweils 84 € (pro Essen 2,80 €). Diese Sachbezugswerte können auch bei doppelter Haushaltsführung oder für Mahlzeiten zur normalen Verköstigung bei Auswärtstätigkeit verwendet werden. (§ 8 Abs. 2 Satz 6 u. 7 EStG)
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