Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1000 € liegen, können in einem Sammelposten zusammengefasst werden. Der Sammelposten wird einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Falls während dieser Abschreibungszeit ein Wirtschaftsgut aus dem Unternehmen herausgenommen wird, bleibt der Wert des Sammelpostens derselbe. Es findet keine Anpassung statt. Für jedes Wirtschaftsjahr muss ein neuer Sammelposten eingerichtet werden.
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