Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer entsteht, wenn Lebende Teile ihres Vermögens unentgeltlich verschenken und dabei die Freibeträge überschritten werden. Abhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und dem Empfänger wird zwischen drei Steuerklassen unterschieden. Abhängig von der Steuerklasse gibt es unterschiedlich hohe Freibeträge. Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung und nach der Steuerklasse. Der Wert des geschenkten Vermögens wird mit dem Verkehrswert bewertet. In den meisten Fällen wird das Finanzamt, in dessen Bezirk der Schenker bei der Ausführung der Schenkung seinen Wohnsitz hat, auffordern, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben. Daraus wird dann die Schenkungsteuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
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