Schuldzinsen Falls Schulden mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, können die Zinsen für diese Schulden als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Typisches Beispiel ist beim Unternehmer der Kauf einer neuen Maschine über einen Kredit. Die dadurch anfallenden Schuldzinsen können als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Zinsen für Kontoführungsgebühren oder für Notargebühren sind hingegen keine Schuldzinsen.
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