Selbstständige Tätigkeit

Selbstständige Tätigkeit Eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit unterliegt keiner Weisung und ist nicht in einer Unternehmensstruktur eingebunden. Es besteht stattdessen ein unternehmerisches Risiko. Gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes sind Angehörige der Katalogberufe selbstständig tätig. Einkünfte, die aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden, unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Davon abzugrenzen ist die gewerbliche Tätigkeit, die nachhaltig selbstständig ist und anstrebt, Gewinn zu erzielen.
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