Soll-Versteuerung

Bei der Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt anhand fiktiver Entgelte entrichtet werden. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung erbracht und die Rechnung erstellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechnung bereits beglichen wurde. Nur der Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde, ist ausschlaggebend. Im Gegensatz dazu gibt es die Ist-Versteuerung für kleine Unternehmen, die ansonsten schnell in Liquiditätsschwierigkeiten kommen.
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