Sonstige Einkünfte

Gemäß § 22 des Einkommensteuergesetzen gehören zu den sonstigen Einkünften Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen wie Leibrente, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, Einkünfte aus bestimmten Leistungen wie Vermietung beweglicher Gegenstände, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sowie Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder und Versorgungsabfindungen.
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