SpendeGeld- und Sachspenden sind freiwillige Leistungen für gemeinnützige, kirchliche, politische oder kirchliche Organisationen, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird. Spenden können bis zu einer Höhe von insgesamt 20 Prozent des Gesamtbetrags der jährlichen Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Spenden an politische Parteien können bis zu einer Höhe von 1.650 € als Sonderausgaben abgezogen werden. Es muss in jedem Fall eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung vom Empfänger ausgestellt werden.
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