SplittingverfahrenBei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten wird das Splittingverfahren eingesetzt. Dabei wird angenommen, dass beide Ehegatten gleich viel verdienen. Das zu versteuernde Einkommen beider Personen wird halbiert und daraus wird dann die Steuer berechnet. Der daraus resultierende Steuerbetrag wird schließlich verdoppelt. Dieser Endbetrag ist von beiden Ehegatten als Steuer zu zahlen. Ein umso größerer steuerlicher Vorteil entsteht für die Ehegatten, je unterschiedlicher ihre einzelnen Einkünfte sind. Wenn beide Personen gleich viel verdienen, bietet das Splittingverfahren keinen Vorteil.
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