Steuerausländer

Bei Steuerausländern handelt es sich um natürliche Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht im Inland liegt, oder um juristische Personen, deren Sitz beziehungsweise deren Ort der Geschäftsleitung nicht in Deutschland liegt. Es ist somit eine nicht amtliche Bezeichnung für beschränkt Steuerpflichtige.
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