Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist in einigen Bundesländern den Finanzämtern angegliedert, in anderen existieren dafür eigenständige Finanzämter. Beamten der Steuerfahndung sind besondere, mit polizeilichen Befugnissen ausgestattete Beschäftigte der Finanzbehörden. Sie erforschen unter anderem Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, ermitteln bei Steuerhinterziehung und decken unbekannte Steuerfälle auf. Sie dürfen Personen, gegen die sie ermitteln, durchsuchen, Papiere durchsehen sowie wichtige Dokumente zur Aufklärung des Falls beschlagnahmen. 
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