Steuerfreibetrag

Wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem so genannten Steuerfreibetrag liegt, muss der Steuerpflichtige keine Einkommensteuer entrichten. Liegt es darüber, wird ein Steuersatz ermittelt. Ab 2010 beträgt der Grundfreibetrag für Steuerzahler 8.004 €. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.
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