Steuerfreie EinnahmenBei steuerfreien Einnahmen handelt es sich um Einnahmen, die ein Steuerpflichtiger laut Einkommensteuergesetz nicht versteuern muss. Typische Beispiel für steuerfrei Einnahmen sind Leistungen aus Kranken- und Pflegeversicherung, das Arbeitslosengeld, das Überbrückungsgeld, das Mutterschaftsgeld sowie Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses bis zu 8.181 €.
Einige der genannten Leistungen sind zwar steuerfrei, werden jedoch besteuert, da sie in die Progression fallen. Dadurch kann der Steuerpflichtige in eine höhere Progressionsgruppe kommen und muss somit mehr Steuern zahlen. Deswegen müssen diese steuerfreien Einnahmen in der Steuererklärung genannt werden.
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