Steuerinländer

Bei Steuerinländern handelt es sich um Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt mindestens 6 Monate pro Jahr im Inland liegt (§ 1 I EStG). Es ist somit eine nicht amtliche Bezeichnung für unbeschränkt Steuerpflichtige. Für das deutsche Steuerrecht ist es unerheblich, ob die Person ein Ausländer aufgrund seiner Staatsangehörigkeit ist.
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