Steuermessbetrag

Der Steuermessbetrag stellt die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer dar. Der Betrag wird aus der Multiplikation des Gewerbeertrags oder Einheitswertes (für die Grundsteuer) und der Steuermesszahl berechnet. Auf dieses Ergebnis wird dann der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewendet, um die Gewerbesteuer beziehungsweise die Grundsteuer zu ermitteln.
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