Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) definiert. Diese Zahl stellt einen Teil der Multiplikation dar, um den Steuermessbetrag und daraus die Gewerbesteuer beziehungsweise die Grundsteuer zu berechnen. Sie ist von der Höhe des zu versteuernden Gewinns abhängig. Bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften bis zu einem Gewerbeertrag von 48.000 € beträgt die Steuermesszahl zwischen 1 und 4 Prozent. Bei Kapitalgesellschaften beträgt sie immer 5 Prozent des Gewerbeertrags.
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