Steuern

Gemäß § 3 der Abgabenordnung handelt es sich bei Steuern um Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Steuern werden in bestimmte Gruppen wie Ertragsteuern und Verkehrsteuern zusammengefasst. Die wichtigsten Steuern sind die Lohn- und die Umsatzsteuer.
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