Steuerpflicht Eine Steuerpflicht besteht sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Bei natürlichen Personen beginnt sie mit der Geburt und endet mit dem Tod. Im Einkommensteuergesetz ist festgelegt, wann beschränkte und wann unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Unbeschränkt steuerpflichtig sind somit Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, und Personen, die im Ausland für eine inländische Behörde arbeiten und Gehälter erhalten, die aus öffentlichen deutschen Mitteln stammen.
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