Stromsteuer Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Der Gegenstand der Steuer ist elektrischer Strom. Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist die Megawattstunde (MWh). Die Stromsteuer entsteht, sobald Strom aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Die Bundeszollverwaltung ist für die Verwaltung der Stromsteuer zuständig, der Bund bekommt die Einnahmen.
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