TageszeitungIn den meisten Fällen können Tageszeitungen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Tageszeitung aus betrieblichen Gründen notwendig ist und die private Nutzung ausgeschlossen werden kann. Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis der Fall sein, wenn die Tageszeitung an die Praxisadresse gesendet wird und für Besucher der Praxis ausgelegt wird.
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