Teilwert

Der Teilwert ist der Wert, den der Erwerber des kompletten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Dies wird als so genanntes Fortführungsprinzip bezeichnet. Der Teilwert entspricht häufig dem Verkehrswert und wird in der Bilanz ausgewiesen.
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