Teilwertabschreibung

Falls der Teilwert eines Wirtschaftsgutes im Umlauf- oder Anlagevermögen niedriger als der Buchwert wird, kann eine Teilwertabschreibung für die Differenz erfolgen. Der Buchwert berechnet sich dabei aus den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten minus der Abschreibung.
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